Das 24h-Hauswächter Konzept
Rechtliche Einordnung der Hauswächter und Rahmenbedingungen
Das 24h-Hauswächter Konzept, wo einzelne Personen Flächen in leer stehenden Gebäuden beziehen, wirft häufig die Frage nach der Abgrenzung zum Mietrecht auf. Mit dieser Frage hat sich Rechtsanwalt Kai-Jochen Neuhaus im „Handbuch der Geschäftsraummiete" (Luchterhand, 4. Auflage Mai 2011) auseinandergesetzt.
Die Einordnung als Wohnraum-Mietvertrag scheidet aus folgenden Gründen aus:
- Es liegt nicht das für Miete typische „Entgelt" vor. Denn Nebenkosten werden nicht abgerechnet, und die Pauschale stellt keine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung, sondern für andere Leistungen von 24h-Hauswächter dar.
- Die Gebrauchsüberlassung ist keine für ein Mietverhältnis typische Hauptpflicht, da der Nutzer das Objekt nutzen darf, aber es nicht nutzen muss (keine Verpflichtung).
- Selbst bei Annahme eines sog. Mischvertrages mit leihvertraglichen, mietvertraglichen und dienstvertraglichen Elementen läge der Schwerpunkt nicht im Mietrecht.
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass sich ein Hauswächter „nicht auf die Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts berufen kann und auch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist uneingeschränkt selbst dann gilt, wenn sich die Frist nur auf wenige Tage beläuft."
Der Eigentümer beauftragt 24h-Hauswächter in einem Dienstleistungsvertrag, das Gebäude mit Hauswächtern zu schützen und diese im Gebäude zu platzieren. In den eigentlichen Prozess der Auswahl ist der Eigentümer nicht involviert. Die Verträge, die 24h-Hauswächter verwendet sind rechtlich geprüft.
Ein Hauswächter hält sich als zeitlich begrenzter Bewacher im Gebäude auf und muß das Gebäude verlassen, sobald der Gebäudeeigentümer unsere Dienste nicht mehr benötigt. Diese zeitliche Begrenzung ist von vornherein bekannt und ist zusammen mit weiteren Rechten und Pflichten vertraglich festgehalten.
Kein Mietrecht
Der 24h-Hauswächter Vertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das kein Mietrecht oder Mieterschutz oder beinhaltet. Somit gleicht der Camelot Vertrag auch nicht den herkömmlichen Mietverträgen.
Keine Umnutzung
Da es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt mit dem Zweck der Bewachung durch Hauswächter handelt, liegt keine baurechtliche Nutzungsänderung vor.
Verantwortung
24h-Hauswächter versichert Ihnen, dass Sie Ihr Gebäude in einem sauberen und geräumten Zustand am vereinbarten Tag zurückbekommen.